Augsburg. Nach über zwanzig Jahren hat die Mitgliederversammlung des AMSC Augsburg e.V. im Frühjahr die Überarbeitung der Vereinssatzung einstimmig beschlossen. Allerdings dauerte es geraume Zeit bis das Registergericht Augsburg die Neufassung abschließend bearbeiten konnte. Jetzt ist die neu gefasste Satzung genehmigt und gilt für die Mitglieder des AMSC.
Der vorgeschlagene Satzungstext war den Mitgliedern vor der Abstimmung im März zugeleitet worden und ist ihnen somit bekannt. Die neue Satzung ist auch auf der Homepage des Vereins unter dem Menüpunkt „Verein - Satzung“ veröffentlicht.
Der Vereinszweck bleibt unverändert. Verschiedene Verfahrensweisen wurden nach über 20 Jahren aktualisiert, insbesondere wurde der Einsatz elektronischer Medien im Tagesgeschäft der Vorstandschaft aufgenommen sowie verschiedene Begriffe klar definiert. Eine wesentliche Änderung besteht in der Verlängerung der Amtszeit der Vorstände von einem auf zwei Jahre um einerseits die alljährliche Beteiligung des Registergerichts zu vermeiden und andererseits eine gewisse Konstanz in der Vorstandschaft zu erreichen. Auch das Geschäftsjahr wurde an das Kalenderjahr angepasst und damit der Kündigungs- und Austrittszeitpunkt neu bestimmt. Neu ist auch, dass die Mitgliederversammlung eine angemessene Tätigkeitsvergütung für Vorstände und für den Verein in sonstiger Weise Tätige (z.B. Platzwart) beschließen kann.
Der Vorstand.


