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Platzordnung
für die Modellsportanlage AUGUSTARING Dasing 

1. Bahnbenutzung 

Zugelassen sind ferngesteuerte Glattbahnmodelle im Maßstab 1 : 5 oder kleiner mit Elektro- oder Verbren-nungsmotor in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr. Aktive Mitglieder können die Strecke täglich, passive Mitglieder bis zu zweimal im Kalenderjahr nutzen. Gastfahrer müssen vor Trainingsbeginn eine Nutzungsgebühr von € 15 für Erwachsene bzw € 5 für Jugendliche bei der Platzaufsicht entrichten. Aus organisatorischen Gründen haben Gastfahrer zu der Anlage nur Zutritt, wenn ein aktives Vereinsmitglied anwesend ist. Wer sich unberechtigt Zutritt zur Anlage ver-schafft, begeht Hausfriedensbruch. 

2. Platzaufsicht 

Grundsätzlich wird die Platzaufsicht von dem Ersten auf der Anlage eintreffenden aktiven Clubmitglied übernommen. Dieser trägt sich als Platzaufsicht in das Anwesenheitsbuch ein. Wird die Platzaufsicht auf ein anderes Mitglied über-tragen, so ist dies unmittelbar in der Benutzerliste zu doku-mentieren. Alle Bahnbenutzer sind verpflichtet, sich vor Trai-ningsbeginn in der Benutzerliste einzutragen. Den Weisungen der Platzaufsicht ist Folge zu leisten. 

3. Vorschriften 

3.1 Soweit keine 2,4 Ghz-Funkanlagen benutzt werden, dür-fen bei analogen Fernsteuerungen nur die durch den Gesetzgeber zugelassenen Frequenzen verwendet werden.

3.2 Es dürfen nur geruchslose handelsübliche Reifenhaft- und Reifenreinigungsmittel auf der Rennstrecke verwendet wer-den. Vor dem Einsetzen auf die Bahn sind die Reifen "abzuschmieren". 

4. Haftung und Sicherheit 

Jeder Fahrer haftet für sein Fahrzeug. Der AMSC Augsburg übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb eines Modellfahrzeuges entstehen. Die Benutzung der Bahn ist nur für Fahrer erlaubt, die eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die den Betrieb von ferngesteuerten Modellfahrzeugen einschließt. Die Vor-lage einer Kopie des Versicherungsscheins kann von der Vor- standschaft oder der Platzaufsicht gefordert werden. 

5. Gefahrenhinweis 

5.1 Das Betreten der Bahn durch Fahrer und deren Begleit- personen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr. Der AMSC weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verlassen der durch Schutzzäune gesicherten Bereiche und insbes. das Betreten der Bahn mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Helfer, die sich notwendigerweise innerhalb der Bahnumzäu- nung aufhalten, haben sich nach erfolgter Hilfeleistung unverzüglich wieder in die gesicherten Bereiche zu begeben. Das Betreten der Bahn ist nur mit Warnweste und festem Schulwerk zulässig. Reparaturen sind auf der Fahrbahn oder innerhalb des eingezäunten Streckenbereiches verboten. 

AMSC Augsburg e.v.

Geschäftsstelle: Am Stocket 15A, 86456 Gablingen 

5.2 Bemerkt ein Fahrer, dass ein Helfer "unkontrolliert" auf die Bahn läuft, kann er durch Drücken eines Signalknopfes und den folgenden Signalton die anderen Fahrer warnen, die da-raufhin sofort das Tempo zu reduzieren haben, nicht mehr überholen dürfen und haltebereit sein müssen. Ebenso drückt ein Fahrer, der von der Bahn abgekommen ist und einen (vorhandenen) Helfer zur Bergung seines Fahrzeuges auf die Bahn schicken will, den Signalknopf mit der Folge, dass die anderen Fahrer daraufhin sofort die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren haben, nicht mehr überholen dür-fen und haltebereit sein müssen. Das gilt bis der die Unter-brechung auslösende Fahrer wieder das Training frei gibt. 

6. Zuschauer 

Zuschauer sind in jedem Fall verpflichtet sich hinter einer Umzäunung aufzuhalten. Das Betreten der Bahn samt Boxengasse ist für sie strengstens untersagt. Besichtigungen des Fahrerlagers dürfen nur nach Zustimmung der Platz-aufsicht erfolgen. Die Umzäunungen dürfen nicht als Sitzgelegenheit verwendet werden. Ist dies dennoch der Fall, so ist der Fahrbetrieb solange einzustellen, bis die Zuschauer die gefährlichen Stellen verlassen haben. Das Berühren der Fahrzeuge ist in allen Fällen untersagt, es besteht erhebliche Verletzungs- oder Verbrennungsgefahr. 

7. Sonstiges 

7.1 Alle Fahrer samt Begleitpersonal haben den von ihnen verursachten Abfall mitzunehmen und selbst zu entsorgen.

7.2. Das Campieren auf der Anlage ist nur mit Zustimmung des Vorstands des AMSC erlaubt. Der AMSC übernimmt keine Haftung für die Sicherheit und insbesondere für das Ab- handenkommen von Gegenständen. 

8. Absperren der Anlage 

Das Vereinsmitglied, das als Letzter den Platz verlässt, hat sich zu vergewissern, dass der Stromhauptschalter ausge-schaltet, die Bahn gesperrt ist sowie alle Gebäude und das Zufahrtstor verschlossen sind. 

9. Anwesenheits-/Benutzerliste 

Das Eintragen in die Benutzerliste für alle Benutzer vor dem Fahren auf der Modellrennbahn ist aus haftungsrechtlichen Gründen erforderlich und daher Pflicht für alle anwesenden Fahrer. Gastfahrergebühren, die von der Platzaufsicht ver- einnahmt werden, sind umgehend an den Vereinskassier weiterzuleiten. 

Gablingen, im März 2017

Der Vorstand des AMSC Augsburg e.V. 

Bankverbindung: Volks- und Raiffeisenbank Freising

IBAN: DE82 7016 9614 0002 5170 94 

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