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Bitte lest euch vor der Anmeldung zum Training via myrcm.ch die "Besonderen Nutzungsregeln für die Vereinsanlage" durch. Wir weisen euch hier schon mal darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung eine Benutzung der Bahn durch den Platzverantwortlichen untersagt werden kann. Außerdem können Verstöße gegen die 4. BayIfSMV als Ordnungswidrigkeit nach § 21 der Verordnung mit Geldbuße der Verwaltungsbehörden belegt werden.

Bei Fragen oder Anregungen wendet euch bitte direkt an den Vorstand.

Im Rahmen der "Besonderen Nutzungsregeln für die Vereinsanlage" ist die Teilnehmerzahl aktuell auf 16 Vereinsmitglieder begrenzt mit tagesaktuellem Schnelltest. Es gibt eine Warteliste. Bitte meldet euch nur an, wenn ihr auch sicher kommt. Wenn ihr einen Termin wider erwarten nicht wahrnehmen könnt, meldet euch bitte ab, damit die Mitglieder auf der Warteliste nachrücken können

Anmeldungen fürs Training könnt ihr auch noch am Tag eures Wunschtermins vornehmen. Die Anmeldung sind nicht weiter reglementiert, wir zählen auf euren Gerechtigkeitssinn euren Vereinskollegen gegenüber, was die Besuche auf dem Augusta-Ring betreffen. 

Der Anmeldepozess funktioniert ohne Erstellung eines Benutzerkontos auf myrcm.ch - eine Registrierung erspart euch allerdings, dass ihr jedes mal eure Daten neu eingeben müsst. Damit ihr euch Anmelden könnt, müsst ihr zwingend eine Kategorie wählen.

Vereinsmitglieder wählen als Kategorie "Vereinsmitglied", Gastfahrer entsprechend "Gastfahrer".

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Geschäftsstelle: AMSC Augsburg e.V., Walter Wörle, Am Stocket 15A, 86456 Gablingen

Besondere Benutzungsregelung und Hygienekonzept

für die Vereinsanlage "Augusta-Ring"

während der aufgrund der Corona-Pandemie

erlassenen Nutzungsbeschränkungen.

(Stand 27. Mai 2021)

ALLGEMEINES

Wegen der Corona-Pandemie wurde seit März 2020 der Betrieb von Sportplätzen, Sportanlagen, Sporteinrichtungen und deren Nutzung eingeschränkt. Mit der 12. Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 05. März 2021 und darauf fußenden Allgemeinver-fügungen des LRA Aichach-Friedberg  werden ab 26. Mai 2021 verschiedene Einschränkungen und Verbote der Nutzung gelockert.

Nach §10 der 12. BayIfSMV ist der Betrieb von Sportplätzen, Sporteinrichtungen (dazu zählt auch unsere Vereinsanlage) und deren Nutzung abhängig von den jeweils festgestellten Inzidenzzahlen. Der kontaktfreie Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen durchgeführt werden. Dazu zählt die Ausübung an der frischen Luft, in privaten Freiluftsportanlagen, die Beachtung der allgemeinen Abstandsgebote (§1 der IfSMV,  mind. 1,5m), kontaktfreie Durchführung und die Beachtung noch einiger anderer Voraussetzungen (Umkleiden, Duschen usw.), die aber auf unserer Vereinsanlage ohnehin nicht vorhanden sind, bzw. für die Ausübung des RC-Car-Sports nicht erforderlich sind. Die zu erfüllen den Voraussetzungen erfordern bestimmte organisatorische Regelungen.

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen gelten ab sofort bis auf Weiteres für die Vereinsanlage "Augusta-Ring" folgende besonderen Nutzungsregelungen:

1. Jedes Mitglied ist nach Betreten der Vereinsanlage gehalten, die physischen Kontakte zu den anderen Mitgliedern auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5m zwischen zwei Personen einzuhalten. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Trainingsteilnehmer wird auf zwanzig beschränkt. Zuschauer in kleiner Zahl dürfen sich nur im abgetrennten Parkplatzbereich aufhalten. Die Platzordnung gilt weiterhin, in Konfliktfällen haben diese besonderen Benutzungsregelungen Vorrang.

2. Jedes Mitglied trägt sich vor dem Beziehen seines Fahrerplatzes zwingend in das Benutzer-buch gut leserlich mit vollständigem Namen und Vornamen ein. Mit der Unterschrift im Benutzer-buch erkennt das Mitglied u.a. diese besonderen Benutzungsregelungen an. Neben der versicherungsrechtlichen Dokumentation lässt sich damit bei einer Corona-Infektion die Infektionskette leichter nachvollziehen. Weiterhin gilt, dass der erste Benutzer, der auf die Bahn kommt, sich als Platzverantwortlicher in das Benutzerbuch einträgt. Er trägt damit auch die Verantwortung für die Einhaltung der Benutzungsregelungen. Ohne festgelegten Platzverantwortlichen darf nicht trainiert werden. Verlässt der Platzverantwortliche  vorzeitig die Vereinsanlage, so tritt an seine Stelle das nächste im Benutzerbuch eingetragene Mitglied. Den Weisungen des Platzverantwortlichen ist Folge zu leisten, bei Zuwiderhandlung kann dem Mitglied in Ausübung des Hausrechts die Bahnbenutzung untersagt werden.

3. Um den Mindestabstand von 1,5m auf dem Fahrerpodest einzuhalten, dürfen sich max. sechs Fahrer gleichzeitig auf dem Podest aufhalten und die RC-Cars steuern. Auf der Treppe zum Fahrerstand darf sich jeweils nur eine Person befinden. Jeder Fahrer oder Fahrerin benutzt einen Fahrertisch für sich alleine, um auch bei der Vorbereitung der Modellautos einen ausreichenden Abstand zu gewährleisten.

 

4. Gemeinschaftsräume dürfen nicht benutzt werden. Funktionsräume dürfen immer nur von einer Person betreten werden um die erforderlichen Geräte zu bedienen (Kompressor, Zeitnahme, Werkstatt). Grillen und Feiern ist auf dem Vereinsgelände nicht gestattet. Die Benutzung von Mund -Nase-Schutz, insbes. einer FFP2-Maske, wird empfohlen. Dies gilt insbesondere wenn eine größere Zahl von Fahrer am Training teilnimmt.

Gastronomische Angebote werden auf der Vereinsanlage nicht zugelassen.

5. Im Fahrerlager und neben dem Benutzerbuch stehen Flaschen mit Desinfektionsmittel für die Fahrer bereit. Neben dem Werkstattraum befindet sich eine Handwaschgelegenheit mit Flüssig-seife und Desinfektionsmitteln. Die bereitgestellten Papierhandtücher sind nach dem Benutzen in den bereitgestellten Papierkorb zu geben. Eine weitere Möglichkeit zur Handdesinfektion besteht in der Mobiltoilette. Die ausgehängten Hinweise zu den Hygienevorschriften sind zu beachten.

Die Reinigung der Mobiltoilette wird turnusgemäß durch die Aufstellfirma gewährleistet (Reinigung, Nachfüllen der Papiertücher, Waschmittel).

6. Mitglieder, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind oder an Symptomen leiden, die auf eine In-fektion mit SARS-CoV-2 hindeuten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten, ebenso Mitglieder mit Kontakten zu  COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen sowie Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

Sollten Teilnehmer während des Aufenthaltes auf der Vereinsanlage Symptome entwickeln wie z.B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend die Sportanlage zu verlassen.

7. Der Vorstandschaft sieht die vorstehenden Regeln als eine geeignete Möglichkeit an, die in der 12. BayIfSMV genannten Voraussetzungen zu kontaktfreiem Individualsport zu erfüllen und zumindest einen eingeschränkten Trainingsbetrieb zu ermöglichen. Gleichzeitig ist das Infektionsrisiko auf der Vereinsanlage bei Einhaltung der Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Hinzu kommt, dass aufgrund der Altersstruktur im Verein schon zahlreiche Mitglieder durch eine Impfung geringeren Ansteckungsgefahren ausgesetzt sind.

8. Jedes Mitglied ist dringend aufgefordert sich an diese Regelungen zu halten und insbesondere dem Platzverantwortlichen die Arbeit und Verantwortung zu erleichtern. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsregelungen droht dem Mitglied ein Ausschluss aus dem Verein, da das Mitglied u.U. nicht nur Gesundheit und Leben anderer Mitglieder gefährdet, sondern auch dem Verein und seinen Verantwortlichen erheblich schaden kann. Wer dies nicht erkennt und nicht befolgen will, sollte sein Hobby woanders als beim AMSC Augsburg ausüben und den Verein verlassen.

9. Verstöße gegen die 12. BayIfSMV können als Ordnungswidrigkeit nach § 29 der Verordnung mit Geldbuße der Verwaltungsbehörden belegt werden.  

 

Gablingen, 27. Mai 2021 

 

Walter Wörle

1. Vorsitzender des AMSC Augsburg e.V.

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